Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Surf Spirit UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

 Ihre wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet

12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de


Allgemeine Reisebedingungen der Surf Spirit GmbH & Co. KG 

Diese nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen dir und uns zustande kommenden Pauschalreisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und die Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) und füllen diese aus. 

Bitte lies daher diese Reisebedingungen vor Deiner Buchung sorgfältig durch!

1. Unsere Stellung als Vermittler von Flughafentransferleistungen

1.1 Unsere Reiseleistungen beinhalten nicht den Transfer vom Flughafen zum Hotel und zurück. Soweit in der Reiseausschreibung der Transfer nicht ausdrücklich als Bestandteil unserer angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bieten wir den Flughafentransfer nicht als eigene Leistung, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.

1.2 Die Vermittlerstellung verpflichtet uns insbesondere:

a) Wir weisen beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf unsere Vermittlerstellung unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hin.

b) Wir weisen den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise aus.

c) Wir erteilen dir eine den vorstehenden Angaben entsprechende Reisebestätigung, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.

1.3 Unsere Haftung aus dem Vermittlungsvertrag bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1  Mit deiner Buchung über unser Onlineportal bietest du uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung auf unserer Website und die ergänzenden Informationen, die wir für die jeweilige Reise erteilen, soweit diese bei der Buchung vorliegen. Dir wird der Eingang Deiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

Die Übermittlung Deiner Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend Deiner Buchungsangaben. Wir sind vielmehr frei in der Entscheidung, Dein Vertragsangebot anzunehmen oder nicht.

Erfolgt die Reisebestätigung sofort nachdem Du die Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ vorgenommen hast durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung bei Dir am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang Deiner Buchung nach b) bedarf, soweit Dir die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Du diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Wir wird Dir zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

2.2 Das Mindestalter für die Teilnahme an den von uns angebotenen Reisen beträgt 18 Jahre.

2.3 Buchst du die Reise für mehrere in deiner Buchung aufgeführten Personen, stehst du für alle Vertragsverpflichtungen dieser Personen wie für deine eigenen ein, wenn du eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hast.

2.4 Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von dir gebuchten Reiseleistungen. Weichen die Angaben in unserer Reisebestätigung von deiner Buchung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unseren vorvertraglichen Informationspflichten nachgekommen sind und du innerhalb der zehntägigen Bindungsfrist die Annahme des neuen Angebots durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärst.

2.5 Die von uns erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittspauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1, 3-5, 7 EGBGB werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrags, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

2.6 Wir weisen dich darauf hin, dass Dir gem. §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (§ 312c BGB) abgeschlossen werden (z.B. über Telefon, E-Mail, Onlinedienste), kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.

3 Zahlungsinformationen

3.1 Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Dir der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10.2 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei einer Buchung ab dem 28. Tag vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig

3.2. Leistet Du die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht Deinerseits besteht, und hast Du den Zahlungsverzug zu vertreten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Dich  mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.

3.3 Alle Zahlungen müssen an die Surf Spirit GmbH & Co. KG erfolgen.

4. Besondere Hinweise für die Beherbergung vor Ort

4.1 Die Unterkunft darf nur von den in der Reisebestätigung aufgeführten erwachsenen Personen bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Bei Übergabe der Zimmerschlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für eventuelle Schäden oder vor Ort zu zahlenden Sonderleistungen verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgen, wenn die Unterkunft bei Beendigung des Aufenthaltes in dem Zustand, in dem sie dir übergeben wurde, zurückgelassen wird.

4.2 Wir werden uns bemühen, deinem Wunsch nach nicht ausgeschriebenen Sonderleistungen (z.B. benachbarte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage) nach Möglichkeit zu entsprechen. Soweit Sonderleistungen gewünscht werden, deren Gewährung mit einem Kostenaufwand verbunden ist, sind die Kosten nicht im Reisepreis eingeschlossen und, sofern in der Reiseausschreibung oder der Reisebestätigung nichts anderes erwähnt ist, unmittelbar vor Ort zu bezahlen.

4.3 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Reiseausschreibung dies ausdrücklich zulässt.

5 Betreuung vor Ort und Reiseverlängerung

5.1 Während deines Reiseaufenthalts wirst du von unseren Partnern vor Ort, die mit der Erbringung der gebuchten Reiseleistungen beauftragt sind, betreut. Diese empfangen dich bei deiner Ankunft und stehen dir in allen Angelegenheiten betreffend deine Reise als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind insbesondere auch beauftragt, dir gem. § 651q BGB Beistand zu leisten, wenn du dich in Schwierigkeiten befindest. Die für eine Kontaktaufnahme notwendigen Informationen (u.a. Telefonnummern) findest du in der Reisebestätigung.

5.2 Unsere Partner vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen.

5.3 Falls du länger am Ort bleiben möchtest, spricht uns oder unsere Partner vor Ort bitte möglichst frühzeitig an. Wir verlängern deinen Aufenthalt gerne, wenn eine Beherbergung über den gebuchten Zeitraum hinaus möglich ist. In diesem Fall schließen wir mit dir einen neuen Reisevertrag. Der neue Reisepreis wird auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen berechnet und wird entsprechend Ziffer 3.2 sofort fällig und ist gem. Ziffer 3.4 direkt an uns zu zahlen. Bitte beachte für den Fall einer Reiseverlängerung die Gültigkeitsdauer deiner Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.

6 Leistungsänderungen

6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags sind uns nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und vor Reisebeginn erklärt werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

6.2 Wir sind verpflichtet, dich über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zu informieren. Gegebenenfalls werden wir dir bei einer auch nur unerheblichen Änderung wesentlicher Reiseleistungen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

6.3 Können wir dir die Reise wegen eines nach Vertragsschluss eigetretenen Umstands nur unter erheblicher Änderung der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen oder nur unter Abweichung von deinen besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, verschaffen, bist du berechtigt, innerhalb einer von uns mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir dir eine solche Reise angeboten haben. Du hast die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn du nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagierst, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf haben wir dich in der Erklärung gem. Ziffer 6.2 hinzuweisen.

6.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Entstehen uns für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, wird dir der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB erstattet.

7 Rücktritt vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren

7.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären.

7.2 Trittst du vor Reisebeginn zurück, so verlieren wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder deine Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

7.3 Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen deiner Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Dir bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, die uns zustehenden Gebühren seien wesentlich geringer als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.

7.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person bei Rücktritt: 

- bis zum Ende des 91. Tags vor Reiseantritt 20 %,

- bis zum Ende des 61. Tags vor Reiseantritt 30 %,

- bis zum Ende des 31. Tag vor Reiseantritt 50 %,

- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 70 %,

- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 %

- ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.

Die Entschädigungsgebühren werden sofort fällig.

7.5 Bei einem kurzfristigen, nach Buchungsabschluss getätigten Reiserücktritt (bis max. 48h zwischen Buchungsabschluss und Reiserücktritt) kann im Einzelfall nach Rücksprache eine Rückerstattung erfolgen. In dem Fall erlauben wir uns eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro pro Buchung zu erheben. 

7.6 Dir bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Entschädigungspauschale.

7.7 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 7.4. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 7.4. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

7.8 Sind wir infolge deines Rücktritts zur teilweisen oder vollständigen Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang deiner Rücktrittserklärung zu leisten.

7.9 Dein Recht, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer zu bestimmen (siehe unten Ziffer 8.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

8 Umbuchung und Ersatzperson

8.1 Wir werden uns bemühen, auf deinen Wunsch und soweit die Möglichkeit besteht Umbuchungen vorzunehmen. Du kannst kostenlos umbuchen, wenn wir dir keine, unzureichende oder falsche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegeben haben. Du kannst ansonsten bis zum Ende des 61. Tags vor Reiseantritt eine Abänderung des Reisetermins vornehmen. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 25,- pro Person erhoben. Bei Änderungen des Reisetermins ab dem 60. Tag vor Reiseantritt gilt Folgendes: Die Änderung gilt als Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziffer 7.4 unter gleichzeitiger Neuanmeldung. In diesem Fall wird der Reisepreis komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Die Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.

8.2 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kannst du auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein erwachsener Dritter in deine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Wir können dem Eintritt des Dritten an deine Stelle widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter an deine Stelle, sind wir berechtigt, Erstattung von Mehrkosten (z.B. Verwaltungs-, Telefon- und Portokosten) zu verlangen, soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Darüber hinaus können wir auch solch Mehrkosten erstattet verlangen, die daraus resultieren, dass ein Vertrag, den wir mit einem Leistungsträger (z.B. Vermieter der Unterkunft vor Ort) zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Reisevertrag geschlossen haben, nicht auf einen Dritten übertragbar ist, weshalb wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Reisevertrag zugunsten des Dritten einen neuen Vertrag – auch zu einem höheren Preis – mit dem jeweiligen Leistungsträger abschließen müssen. Wir haben dir einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dir unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften du und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

9 Reiseversicherungen

Wir empfehlen den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod.

10 Rücktritt und Kündigung durch die Surf Spirit GmbH & Co. KG

10.1 Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch dich nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn du dich in einem solchen Maß vertragswidrig verhältst, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesen Fällen behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen einschließlich eventueller Erstattungen durch die jeweiligen Leistungsträger.

10.2 Wir können bei Nichterreichen der in den vorvertraglichen Informationen festgelegten Mindestteilnehmerzahl, die nach Zugang der Reisebestätigung Bestandteil des Reisevertrags wird, bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss dir auch unsere Rücktrittserklärung zugegangen sein. Wir informieren dich selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dir umgehend zugeleitet. Du erhältst den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang unserer Rücktrittserklärung zurück.
10.3 Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind; in diesem Fall haben wir dir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. In diesem Fall verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Den gezahlten Reisepreis werden wir entsprechend Ziffer 10.2 Satz 3 erstatten.

11 Abhilfe, Minderung, Mängelanzeige, Kündigung

11.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht, kannst du formlos Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist an uns oder unsere Partner vor Ort zu richten. Abhilfe kann von uns nur verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

11.2 Du kannst ferner eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht oder nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und du es nicht schuldhaft unterlassen hast, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, treten die Rechtsfolgen der Minderung erst ab dem Zeitpunkt der verspäteten Anzeige ein. Unsere Partner vor Ort sind damit beauftragt, deine Mängelanzeigen entgegenzunehmen.

11.3 Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen können, kannst du weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Die Minderung ist darüber hinaus auch dann ausgeschlossen, wenn du den Mangel selbst herbeigeführt oder ein zumutbares Abhilfeangebot grundlos abgelehnt hast oder den Mangel bei Vertragsschluss kanntest und den Mangel sodann unverzüglich anzeigst.

11.4 Ist deine Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kannst du den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis im Umfang der erbrachten Reiseleistungen. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt unser Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen werden von uns erstattet.

12 Surf und Yogakurse; Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Surfkursen

12.1 Yoga- und Surfunterricht erfolgen in englischer oder deutscher Sprache.

12.2 Soweit Surfunterricht Bestandteil der von uns angebotenen Reise ist, weisen wir dich darauf hin, dass die Teilnahme am Surfunterricht körperliche Fitness erfordert und daher für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet ist. Die Surfkurse erfolgen unter Leitung eines Instruktors oder einer ähnlich qualifizierten Person. Die Teilnahme an Surfkursen erfordert gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Teilnehmers. Es wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf unsere wichtigen Hinweise zu den Surfkursen ausdrücklich verwiesen.

13 Haftungsbeschränkung

13.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

13.2 Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche wegen Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

13.3 Wir haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für dich erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.

13.4  Die Beteiligung an nicht als Teil der Reise angebotenen Sport- und Freizeitaktivitäten musst du selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge solltest du vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.

13.5 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Veranstaltungen etc), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von uns sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

13.6 Wir haften jedoch, wenn und so weit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich geworden ist.

13.7 Soweit Leistungen wie Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienst-leistungen nicht Bestandteil unserer Pauschalreise sind und von uns nach Ziff. 13.5 lediglich vermittelt werden, haften wir nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. 

Soweit solche Leistungen Bestandteile der Reiseleistungen sind, haften wir nicht für einen Heil- oder Kurerfolg. 

Es obliegt alleine Dir, Dich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme solcher Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Leistungen für Dich unter Berücksichtigung Deiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind. Wir schulden diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung. Das gilt unabhängig davon, ob wir nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

14. Mitwirkungspflicht

Du bist verpflichtet, bei Leistungsstörungen daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

15. Verjährung

Die in § 651i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche und Gestaltungsrechte verjähren in zwei Jahren. Die Ansprüche sind uns gegenüber geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Reisevertrag nach endet. Das Vorstehende gilt auch für den nach einer Kündigung bzw. einer Minderung ggf. entstehende Rückforderungsanspruch (§§ 651l Abs. 2 Satz 2, § 651m Abs. 2 Satz 1 BGB).

16. Verbraucherstreitbeilegung und Abtretung

16.1 Die Surf Spirit GmbH & Co. KG nimmt derzeit nicht an einem - für sie freiwilligen - Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. Daher kann ein solches Verfahren und auch die von der EU Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung nicht genutzt werden.

16.2 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können uns ausschließlich an unserem Sitz in Bielefeld verklagen.

16.3 Für Klagen von uns gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz in Bielefeld vereinbart.

16.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Reisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.


17 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

17.1 Wir werden dich über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

17.2 Für unsere Standorte in Sri Lanka verweisen wir auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/srilanka-node/ srilankasicherheit/212254. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen finden sich unter der Überschrift „Einreise und Zoll“.

17.3 Für unseren Standort in Indonesien verweisen wir auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/indonesien- node/indonesiensicherheit/212396. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen finden sich unter der Überschrift „Einreise und Zoll“.

17.4 Auch für unseren Standort in Spanien verweisen wir auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien- node/spaniensicherheit/210534. Die Informationen zu den Einreiseerfordernissen finden sich unter der Überschrift „Einreise und Zoll“.

17.5 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften bist du selbst verantwortlich.

18. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die du uns zur Verfügung stellst, werden erhoben, elektronisch gespeichert, verarbeitet und an Dritte (z.B. Leistungsträger wie den Betreiber der Beherbergung) übermittelt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Weitere Informationen zum Umgang mit deinen Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung unter: https://surf-spirit.info/de/datenschutz.

19. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

19.1. Wir sind uns einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt gelten-den behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

19.2. Du erklärst dich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen


Reiseveranstalter ist:

Surf Spirit GmbH & Co. KG 

Am Lenkwerk 7

D - 33609 Bielefeld

Tel.: + 49 16098370183

management@surf-spirit.info

Geschäftsführung: Nils Schlüter

Stand: Juni 2022

 

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